Normalerweise suchen Patienten als erstes einen Arzt auf, der ihnen dann ein Rezept für einen Physiotherapeuten ausstellt. Dank meiner Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin für Physiotherapie kann ich die Krankheitsdiagnose jedoch selbst vornehmen. Diagnose, Rezept und Therapie finden somit innerhalb meiner Praxis statt. Das spart Ihnen den Weg zum Arzt und ermöglicht bei akuten Beschwerden eine direkte Behandlung ohne lange Wartezeiten. Sollte jedoch eine Diagnose unklar sein und weitere Untersuchungen erfordern, werde ich Sie an einen Facharzt weiterleiten, um gegebenenfalls Untersuchungen durchzuführen, die in meiner Praxis nicht möglich sind.
Welche Vorteile haben Sie als Patient?
Wer bezahlt die Behandlung?
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Therapie nicht ohne eine ärztliches Rezept.
Für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es jedoch die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers, erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH", können als Heilbehandlung bei den Privatversicherungen geltend gemacht werden, sofern Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag erstattungsfähig sind.
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genieße?
Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die gegen eine geringe monatliche Gebühr auch die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen abdecken kann. Ich empfehle Ihnen daher, sich bei Ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Angeboten zu erkundigen.
Teilbeh. 30 min/ Großbeh. 45 min /
Ganzkörper 60 min
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand oder nach geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Grundsätzlich muss mit durchschnittlichen Kosten von
30 - 50 Euro/30 Min und
60 - 100 Euro/60 Min
gerechnet werden.
Die genauen Preise werden in der Patientenvereinbarung besprochen.
Anders als z.B. bei Ärzten gibt es für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung außerhalb der GKV verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Kosten für meine Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wenn Sie privatversichert oder berechtigt sind, Beihilfe zu erhalten, bitte ich Sie, sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse über die mögliche Höhe der Erstattung zu informieren.
Preislisten als PDF zum Download
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